Direktabrechnung mit Behörden

Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten des Umzugs?

Bei Bedarf rechnen wir die Leistung direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Eine Behörde, wie das Arbeitsamt oder Sozialamt trägt die Kosten Ihres Umzugs?

Auf Wunsch können wir die Leistung direkt mit dem zuständigen Amt abrechnen.
Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf.

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